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IWB Nr. 9 vom Seite 318

Der Erwerb von Immobilien im spanischen Recht

Immobilien- und Steuerrecht

Dr. Guillermo Frühbeck

Der Erwerb von Immobilien im spanischen Recht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht. Dabei gelten vor allem folgende Rechtsvorschriften: Codigo Civil, Hypothekengesetz vom , Gesetz über Boden und städtebauliche Ordnung, Wohnungseigentumsgesetz.

I. Kaufvertrag

Der Kaufvertrag von Immobilien wird nach den allgemeinen Regeln des Codigo Civil behandelt. Auch im spanischen Recht ist nach Art. 1280 Codigo Civil (CC) die notarielle Beurkundung bei Eigentumsübertragung von Immobilien vorgesehen.


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Deberán constar en documento público:
1º Los actos y contratos que tengan por objeto la creación, transmisión, modifica-ción o extinción de derecho reales sobre inmuebles.
2º ...
Der Form des öffentlichen Dokumentes bedürfen:
1. Die Handlungen und Verträge, die die Schaffung, Übertragung, Änderung oder Löschung von dinglichen Rechten über Immobilien beinhalten.
2. ...

[i]Voraussetzungen der Rechtswirksamkeit eines VertragesAllerdings führt die Nichteinhaltung dieser Formvorschrift nicht zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäftes. Sowohl ein privatschriftlicher Kaufvertrag als sogar ein mündlich geschlossener Vertrag entfalten volle Rechtswirksamkeit gem. Art. 1278 CC, wenn sie den Voraussetzungen de...

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