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Vergütungen auf partiarische Darlehen
Der BFH hat durch Urteil vom – I R 75/09 zum deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen i. d. F. vom (DBA-USA 1989) entschieden, dass das Anrechnungsverfahren gem. Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa DBA-USA 1989 nicht auf aus US-Quellen stammende Zinseinkünfte aus einem gewinnabhängigen Darlehen i. S. des Art. 10 Abs. 5 DBA-USA 1989 anzuwenden ist.
Eine Doppelbesteuerung wird vielmehr nach Maßgabe von
Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Satz 1 DBA-USA 1989
durch Freistellung der Zinseinkünfte
von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer vermieden. Darüber hinaus
hat der BFH festgestellt, dass die auf das partiarische Darlehen gezahlten
Zinsen als aus den USA stammend anzusehen sind (Art. 23 Abs. 3
Satz 2 DBA-USA 1989).
Unter Bezugnahme
auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder
wird hinsichtlich vergleichbarer Sachverhalte, auf die das
deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen i...