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IWB Nr. 6 vom Seite 287 Fach 8 Kanada Gr. 2 Seite 210

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Kanada

von Diplom-Finanzwirt Christian Hensel, Berlin

Nach jahrelangen Verhandlungen (mit Unterbrechungen) konnte nunmehr mit Kanada ein neues Doppelbesteuerungsabkommen paraphiert werden. Dies war insbesondere deshalb notwendig, weil das bisherige Abkommen aus dem Jahre 1981 (BStBl. 1982 I S. 752) bereits erhebliche Abweichungen vom OECD-Musterabkommen hatte.

I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau

Das neue Abkommen mit Kanada wurde am unterzeichnet und wird nach seinem In-Kraft-Treten rückwirkend ab dem anzuwenden sein. Das alte Abkommen wird mit In-Kraft-Treten des neuen Abkommens automatisch außer Kraft treten. Sollte eine Abkommensbestimmung des alten Doppelbesteuerungsabkommen günstiger sein als die Regelung nach dem neuen Abkommen, so ist diese Begünstigung ausnahmsweise letztmalig für 2001 anzuwenden. Die Finanzämter sind angewiesen, Steuerfestsetzungen in geeigneten Fällen vorläufig (§ 165 AO) durchzuführen (BStBl. 2001 I S. 41). Soweit dies nicht geschieht, sieht das Zustimmungsgesetz regelmäßig vor, dass bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist, bereits ergangene Steuerfestsetzungen aufzuheben oder zu ändern sind. Ergibt sich u...

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