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BFH 01.12.2010 XI R 43/08, StuB 9/2011 S. 357

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerrechtliche Organschaft mit einer Kapital- oder Personengesellschaft als Organträgerin

(1) Eine finanzielle Eingliederung i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG setzt sowohl bei einer Kapital- als auch bei einer Personengesellschaft als Organträger eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der Kapital- oder Personengesellschaft an der Organgesellschaft voraus. Deshalb reicht es auch für die finanzielle Eingliederung einer GmbH in eine Personengesellschaft nicht aus, dass Letztere nicht selbst, sondern nur ihr Gesellschafter mit Stimmenmehrheit an der GmbH beteiligt ist ( Änderung der Rechtsprechung im NWB DAAAA-62944, Kurzinfo StuB 1999 S. 508). (2) Das Fehlen einer eigenen mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung der Gesellschaft kann nicht durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ersetzt werden (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG; Art. 4 Abs. 4 Unterabs. ...

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