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Wettbewerbsverbot; | Karenzentschädigung bei Freistellung nach Kündigung
Enthält der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gegen Karenzentschädigung, wird dieses nicht allein dadurch verkürzt oder hinfällig, dass der Geschäftsführer mit der ordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrages von seinen Dienstpflichten freigestellt wird. Soll das bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weitergezahlte volle Gehalt auf die Karenzzeit angerechnet werden, bedarf es hierfür einer vertraglichen Klarstellung. Ferner entfällt die Karenzentschädigungspflicht auch dann nicht, wenn der Verzicht der GmbH auf das Wettbewerbsverbot nach ordentlicher Kündigung erst zu einem Zeitpunkt erklärt wird, in dem der Geschäftsführer sich auf die mit dem Wettbewerbsverbot verbundenen Einschränkungen seiner neuen beruflichen Tätigkeit eingericht...