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Haftung der Treugeber einer Kommanditgesellschaft
Der Insolvenzverwalter eines insolventen Immobilienfonds in der Form einer KG kann von Anlegern dieses Fonds aus abgetretenem Recht der Treuhandkommanditistin Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen, soweit dadurch die Einlagen der Anleger zurückgewährt wurden. Die gesetzliche Haftung des Kommanditisten für Schulden der Gesellschaft trifft (in der Höhe seiner Einlage) unmittelbar nur die Treuhänderin. Diese kann jedoch verlangen, dass der Anleger sie von der Haftung freistellt. Aufgrund der an den Insolvenzverwalter abgetretenen Freistellungsansprüche der Treuhandkommanditistin ist der Anleger dann diesem zur Rückzahlung verpflichtet. Die Abtretung verstößt weder gegen ein gesetzliches noch gegen ein vertragliches Verbot. Konkret betraf das Verfahren die Falk-Fonds N...