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Abzinsung sonstiger Rückstellungen im Jahresabschluss nach BilMoG
Problemfelder und Lösungsansätze
Wie lässt sich die Ermittlung von Restlaufzeiten und zugrunde liegendem Zinssatz vereinfachen?
Welche Besonderheiten gibt es bei der unterjährigen Abzinsung von Rückstellungen zu beachten?
Welche Methode – Brutto- oder Nettomethode – ist bei der Abzinsung anzuwenden?
Die Bewertung von Rückstellungen ist mit dem BilMoG neu geregelt worden: Ausgangspunkt der Bewertung ist nunmehr der Erfüllungsbetrag, wonach künftige Preis- und Kostenverhältnisse zu berücksichtigen sind. Es kommt für die Handelsbilanz also nicht mehr – wie nach ständiger BFH-Rechtsprechung oft auch handelsrechtlich angewandt und nun in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f) EStG nur für die Steuerbilanz kodifiziert – auf die Verhältnisse des Bilanzstichtags an. Darüber hinaus sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zwingend abzuzinsen. Nach altem Recht kam eine Abzinsung von Rückstellungen nur in Betracht, soweit die ihnen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthielten.
Ebber, infoCenter, Rückstellungen NWB RAAAB-05697
I. Einleitung
Dieser Beitrag thematisiert die Abzinsung von Rückstellungen: [i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 2. ...