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Zurück zur Aufwandsrückstellung?
Im BilMoG wurde zur Annäherung des HGB an die IFRS sowie zur Erhöhung der Informationsrelevanz das Passivierungswahlrecht für Aufwandsrückstellungen für Großreparaturen und Instandhaltungen abgeschafft. Als Alternative bietet IDW RH HFA 1.016 eine Abart des aus der IFRS-Welt stammenden Komponentenansatz an, der – von Widersprüchen zu den GoB abgesehen (vgl. Haaker/Hoffmann, PiR 2009 S. 240 NWB WAAAD-26298; Herzig et al., WPg 2010 S. 561) – gerade nicht auf diese Hauptanwendungsfälle übertragbar ist.
Pro Dr. Andreas Haaker
Mit erstaunlich wenigen Ausnahmen wurde im Zuge der BilMoG-Diskussion die handelsrechtliche Zulässigkeit des Komponentenansatzes befürwortet (vgl. m. w. N. Herzig et al., WPg 2010 S. 563). Dabei gilt zumindest die steuerliche Anwendung weder als zulässig, noch als empfehlenswert (vgl. Herzig, Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze und ihre Auswirkungen für die steuerliche Gewinnermittlung, S. 99 und 101). Der linientreuen Annäherung an die IFRS durch Abschaffung der Aufwandsrückstellung wurde dennoch wenig entgegengesetzt. Nur vereinzelt wurde frühzeitig erkannt, dass ein GoB-konformer Komponentenansatz keine Vorsorge fü...