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Charakteristika mittelständischer IFRS-Anwender
Empirische Analyse
Die IFRS sind seit über zehn Jahren ergänzend oder sogar teilweise ersetzend zu handelsrechtlichen Abschlüssen zulässig. Während kapitalmarktorientierte Unternehmen eine Pflicht zur Anwendung im Konzernabschluss haben, bestehen für die übrigen Unternehmen Wahlrechte. In dem vorliegenden Beitrag soll den Fragen nachgegangen werden, welche Gründe und Voraussetzungen bei mittelständischen Unternehmen für eine IFRS-Anwendung vorliegen. Dazu werden zunächst die Grundsachverhalte der IFRS-Anwendung in mittelständischen Unternehmen dargestellt, um darauf aufbauend auf Basis einer breiten empirischen Befragung die Unterschiede zwischen mittelständischen IFRS-Anwendern sowie -Interessenten und den IFRS-Ablehner aufzuzeigen und zu diskutieren.
Mittelständische Unternehmen werden häufig als Tochterunternehmen zur Anwendung der IFRS verpflichtet. IFRS-Anwender haben deutlich höhere Auslandsverbindungen.
Für IFRS-Anwender sind Rating, Kreditkonditionen, Zugang zu Kapitalgebern, eine gute Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Harmonisierung des Rechnungswesens, eine bessere Berichterstattung und ein Branchenvergleich ...