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AG 25.11.2010 910 C 230/10, NWB 19/2011 S. 1602

Mietrecht | Offenbarungspflicht des Mieters zu seinen Vermögensverhältnissen

Der Mieter muss den Vermieter über Umstände aufzuklären, die die regelmäßige pünktliche Zahlung des Mietzinses gefährden können, denn es handelt sich um ein legitimes Bedürfnis des Vermieters, die Mietzinszahlungen sicherzustellen. Allein die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung rechtfertigt noch keine ungefragte Offenbarungspflicht des Mietinteressenten. Erst bei Wiederholung und wenn die finanzielle Gesamtsituation die Fähigkeit zur regelmäßigen Zahlung des Mietzinses in Frage stellt, hat der Mietinteressent hierüber aufzuklären. Dies gilt insbesondere, wenn die auf Verlangen des Vermieters vorgelegten Einkommensnachweise geregelte Vermögensverhältnisse (in unzutreffender Höhe) suggerieren.

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