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Equal-Pay-Gebot in der Leiharbeit
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite ▪▪▪1628Grundsätzlich gilt in der Leiharbeit das Gebot des Equal-Pay: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Ausnahmen sind im Rahmen eines rechtswirksamen Tarifvertrags möglich. Das BAG hat jüngst der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tariffähigkeit abgesprochen mit der Folge, dass die von ihr abgeschlossenen Tarifverträge rückwirkend unwirksam sind. Daraus resultieren erhebliche Nachzahlungsforderungen durch Leiharbeitnehmer und Sozialversicherungsträger.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Die Entscheidung des BAG
[i]CGZP nicht tariffähigDas NWB EAAAD-73281 die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) verneint.
Sie ist als Gewerkschaft nach § 2 Abs. 1 TVG nicht tariffähig, weil sie nach ihrer Satzung keine Arbeitnehmer organisiert. Dies ist aber unabdingbar für eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung.
Auch als Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 2 und 3 TVG ist sie nicht tariffähig, da ihr einerseits ihre Gründungsmitglieder die Tariffähigkeit nicht vollständig vermittelt haben, andererseits die satzungsmä...