Die Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater, die daraus resultieren, dass er entgegen einer Weisung seiner Mandanten die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus dem Veranlagungszeitraum 1998 hat rechtskräftig werden lassen, beginnt erst mit der Nichtigerklärung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b EStG 1997 durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG - 2 BvL 17/02 - ). Denn solange diese Norm nicht für verfassungswidrig erklärt und damit nichtig war, bildete sie rechtmäßige Grundlage für die tatsächlich erfolgte Besteuerung. Ein Schaden entstand erst mit der Nichtigkeitserklärung vom , weil erst hiermit die Rechtsgrundlage für die Besteuerung der Spekulationsgewinne entfiel.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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