FG Münster Beschluss v. - 7 V 814/11 AO EFG 2011 S. 1127 Nr. 13
Gesetze: RL 76/308/EWG
Art 7 Abs 1 Gesetz zur Durchführung der
EG-Beitreibungsrichtlinie § 4 Abs. 1 Nr
1
Verfahren: Aussetzung einer Pfändungs- und
Überweisungsverfügung nach der EU-Beitreibungsrichtlinie, wenn nur
eine beglaubigte Ausfertigung einer Rückstandsanzeige vorliegt
Leitsatz
Es bestehen ernstliche Zweifel an der
Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und
Überweisungsverfügung gem.
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur
Durchführung der
EG-Beitreibungsrichtlinie, wenn die
ersuchende Behörde keinen vollstreckbaren Titel in amtlicher Ausfertigung
oder beglaubigter Kopie vorlegt, sondern nur eine beglaubigte
Rückstandsliste mit der Aufzählung rückständiger
Steuerforderungen und Zinsen.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1127 Nr. 13 CAAAD-82037
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 30.03.2011 - 7 V 814/11 AO
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