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FG Münster Beschluss v. - 7 V 814/11 AO EFG 2011 S. 1127 Nr. 13

Gesetze: RL 76/308/EWG Art 7 Abs 1 Gesetz zur Durchführung der EG-Beitreibungsrichtlinie § 4 Abs. 1 Nr 1

Verfahren: Aussetzung einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung nach der EU-Beitreibungsrichtlinie, wenn nur eine beglaubigte Ausfertigung einer Rückstandsanzeige vorliegt

Leitsatz

Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Durchführung der EG-Beitreibungsrichtlinie, wenn die ersuchende Behörde keinen vollstreckbaren Titel in amtlicher Ausfertigung oder beglaubigter Kopie vorlegt, sondern nur eine beglaubigte Rückstandsliste mit der Aufzählung rückständiger Steuerforderungen und Zinsen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1127 Nr. 13
CAAAD-82037

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Beschluss v. 30.03.2011 - 7 V 814/11 AO

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