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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 908/10 L

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2 Satz 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 40 Abs. 1 Satz 1, EStG § 40 Abs. 2 Nr. 2, LStR 2005 R 72 Abs. 4

Lohnsteuernachforderung für Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich eines Betriebsfestes

Leitsatz

  1. Die Freigrenze von 110 EUR für Zuwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen ist im Jahr 2005 noch als sachgerecht und angemessen zu beurteilen.

  2. Zur Ermittlung der Höhe der auf die einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Zuwendungen sind sämtliche Kosten, die auf die bei der Planung des Arbeitgebers vorgesehenen, aber nicht teilnehmenden Arbeitnehmer entfallen, aus der Durchschnittsberechnung auszuscheiden, weil es insoweit an einer Bereicherung der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer fehlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1045 Nr. 17
BB 2011 S. 1110 Nr. 18
BBK-Kurznachricht Nr. 10/2011 S. 461
DStRE 2011 S. 874 Nr. 14
DStZ 2011 S. 6 Nr. 26
GStB 2011 S. 149 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2011 S. 1596
DAAAD-82028

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.01.2011 - 11 K 908/10 L

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