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NWB Nr. 19 vom Seite 1634

Besteuerung der Renten

Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und aus der Zusatzversorgung

Gerhard Gunsenheimer

[i]Besteuerung gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, § 19 Abs. 2 EStG Der Staat muss die Besteuerung des Rentensystems aufgrund der Entscheidung des (BStBl 2002 II S. 618) umbauen. Seit dem wird deshalb die Besteuerung der Renten aus der Grund- und Basisversorgung und der Beamten- und Werkspensionen sukzessive angepasst, so dass die ab dem Jahr 2040 in den Ruhestand tretenden Steuerpflichtigen ihre Renten- und Pensionsbezüge in vollem Umfang versteuern müssen. [i]BMF-Schreiben v. 13. 9. 2010 (BStBl 2010 I S. 681) Das hat der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz beschlossen. Ob Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Hierzu gehören nicht nur Renteneinkünfte, sondern auch weitere Einnahmen, z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Eine Erklärung wird auf jeden Fall immer dann fällig, wenn ein Rentner mit seinem gesamten zu versteuernden Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Wie die unterschiedlichen Renten und Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu besteuern sind und was im Einzelnen zu beachten ist, erläutert der nachfolgende Beitrag.S. 1635

I. Einteilung der Leibrenten

Bei der Be...

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