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IWB Nr. 11 vom Seite 571 Fach 5 Russische Föderation Gr. 2 Seite 96

Das Steuer- und Zollsystem Russlands — eine Einführung für Investoren

von Prof. Dr. Achim Albrecht, Gelsenkirchen

I. Das Steuersystem

1. Die Ausgangslage

Gemäß Art. 2 des Gesetzes 2118-1 v. „Über die Grundlagen des Steuersystems in der Russischen Föderation„ wird zwischen Steuern, Abgaben, Gebühren und anderen Zahlungen unterschieden sowie die Steuerpflichtigen definiert. Leider werden alle vorgenannten Zahlungsverpflichtungen unter dem Oberbegriff „Steuer“ zusammengefasst, ohne auf deutliche Abgrenzungen zu dringen. Dies führt zu einer uneinheitlichen Anwendung und Auslegung aller Steuergesetze, die auch untereinander nicht harmonisiert sind. Alle föderalen Steuergesetze werden von der Staatsduma verabschiedet und vom Präsidenten ausgefertigt (Art. 103—104 der Verfassung der RF).

Das Gesetz „Über die Grundlagen des Steuersystems in der Russischen Föderation“ teilt alle Steuerarten, insgesamt 44, in 3 Gruppen (sog. Budgets) ein:

(1)

Die föderalen Steuern werden von der Russischen Föderation festgelegt und auf dem ganzen Territorium der Russischen Föderation gleichermaßen veranlagt. Zu diesen 17 Steuern gehören z. B. die Mehrwertsteuer, Akzisen, Abgaben der Banken und Versicherungsgesellschaften, Zollgebühren und die Gewinnsteuer.

(2)

Das Steueraufkommen der sog. Subjekte (Republiken, Regionen und Gebiete...

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