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Änderungen der betrieblichen Steuergesetzgebung in Polen
I. Körperschaftsteuer
Der Entwurf des Körperschaftsteueränderungsgesetzes 2000 sah eine Vielzahl von gravierenden Steueränderungen vor.
Im Jahr 2000 ist jedoch nur eine abgemagerte Fassung des ursprünglichen Entwurfes in Kraft getreten.
1. Organschaft
Die strengen Voraussetzungen für die Bildung einer steuerlichen Organschaft bleiben unverändert.
2. Abschreibungsverordnung
Die steuerliche Abschreibungsverordnung wurde beginnend mit 2000 in das Körperschaftsteuergesetz integriert. Es resultiert somit jetzt direkt aus dem Gesetz, dass der Steuerpflichtige ein Anlageverzeichnis zu führen hat, damit die Abschreibungshöhe nachvollzogen werden kann. Bei fehlendem Anlageverzeichnis kann die Abschreibung steuerwirksam nicht geltend gemacht werden.
Die bestehende Ermächtigungsgrundlage für den Finanzminister, eine Neubewertung des Anlagevermögens von Gesetzes wegen vorzunehmen, wurde neu gefasst. Nunmehr wurde ein Automatismus ins Gesetz implementiert, wonach bei einer Steigerung der amtlichen Sachanlageinvestitionskennziffer um mehr als 10 % im Vergleich zum Vorjahr das Anlagevermögen von Gesetzes wegen in Anlehnung an eine zu erlassende Verordnung des Finanzministers höher zu bewerten ist.
Beginnend mit 2000 stellt die ...