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Das Umsatzsteuerrecht in Norwegen
Das Umsatzsteuerrecht des Nicht-EU-Mitgliedstaates Norwegen basiert grundsätzlich auf der 6. EG-Richtlinie, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Verbunden mit der Umsatzsteuer in Norwegen ist eine sogenannte Investitionssteuer in Höhe von 7 v. H.
Die Investitionssteuer wird als besondere Abgabe auf Investitionen und Leistungen für bzw. an den Investitionsgütern der umsatzsteuerlich in Norwegen registrierten Gesellschaften erhoben. Ein Abzugsrecht der Steuer — ähnlich dem Vorsteuerabzug — besteht nicht. Das Investitionsgesetz ist insbesondere wegen der Auslegung des Begriffes Investition und den Befreiungsvorschriften äußerst komplex.
I. Lieferungen/sonstige Leistungen
Die Abgrenzung der Begriffe Lieferungen und sonstige Leistungen ist entgegen der deutschen Definition von den sonstigen Leistungen abgeleitet. Die sonstigen Leistungen sind im norwegischen Umsatzsteuergesetz abschließend aufgeführt. Die Vorgänge, die nicht aufgeführt sind, werden als Lieferung angesehen. Zu den sonstigen Leistungen zählen z. B. Warenbeförderung, Leasing, Miete, Telekommunikationsleistungen, Werbeleistungen, Projektengineering, Konstruktion sowie der Erwerb von unbeweglichem Vermögen.
Eine Möglichkeit, die Umsatzsteuerschuld auf den...