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FG Baden-Württemberg 08.03.2010 10 K 2329/09, BBK 9/2011 S. 401

Investitionsabzugsbetrag | Keine Minderung des Betriebsvermögens durch Ausschüttungsbeschluss

Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags setzt nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG u. a. voraus, dass das Betriebsvermögen zum Bilanzstichtag nicht größer ist als 335.000 € . Das Überschreiten dieser Grenze bei einer GmbH kann nach Ansicht des FG Baden-Württemberg nicht dadurch verhindert werden, dass nach dem Bilanzstichtag und vor Bilanzerstellung eine Ausschüttung beschlossen und in dieser Höhe eine Verbindlichkeit passiviert wird.

[i]Ausschüttungsverbindlichkeit entsteht nach dem Beschluss Die Ausschüttungsverbindlichkeit entsteht nämlich erst mit dem Beschluss über die Ausschüttung und damit erst nach dem Bilanzstichtag. Das FG verneinte im Streitfall auch eine Vorabausschüttung, die bereits vor dem Bilanzstichtag hätte erfolgen können; denn tatsächlich wurde der Beschluss erst nach dem Bilanzstichtag gefasst.

Praxishinweis:

Zwar darf e...

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