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BMF 01.04.2011 IV C 5 - S 2334/08/10010, BBK 9/2011 S. 400

Dienstwagen | BMF-Schreiben zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Das BMF reagiert auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Kernaussagen der BFH-Rechtsprechung sind:

Pauschalbewertung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG: Nach dem BFH ist der pauschale Zuschlag von 0,03 % nur dann anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat . Der Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ist nämlich ein Korrekturposten zur Entfernungspauschale und darf daher wie diese nur bei tatsächlicher Nutzung angesetzt werden.

Beispiel für die Pauschalbewertung

Bei einem Listenpreis von 50.000 € und einer Entfernung von 10 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommt es bei einer täglichen Nutzung de...

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