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FG Rheinland-Pfalz 14.10.2010 6 K 2450/09, BBK 9/2011 S. 403

Buchführung | Pauschale für Wareneinkauf bei Schrotthändlern

Führt ein Schrotthändler keine Aufzeichnungen über seinen Wareneingang und setzt stattdessen 55 % seines Umsatzes als Wareneinkauf an, darf das Finanzamt ihn zur Benennung der Empfänger auffordern. Kommt er dem nicht nach, ist die Schätzung des Wareneinsatzes mit 20 % z. B. wegen der erwarteten Steuerausfälle innerhalb des Schätzungsrahmens.

[i]Kein Vertrauensschutz Das gilt auch dann, wenn das Finanzamt für zurückliegende Jahre die Schätzung mit 55 % akzeptiert, bei früheren Prüfungen nicht beanstandet hat und der Händler deshalb keine Aufzeichnungen geführt hat.

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