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Veranlagungswahlrecht der Künstler und Sportler in den Niederlanden
Die Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler wurde in den Niederlanden zum weiter verändert. Die endgültige Form des Einkommensteuergesetzes sieht ein Veranlagungswahlrecht vor, um sicherzustellen, dass Top-Künstler und Sportler die Niederlande nicht meiden.
I. Ausgangslage
Bis zum Ende des Kalenderjahres 2000 fielen ausländische Künstler in den Niederlanden nicht unter die normale Einkommensbesteuerung, sondern wurden mit einem Steuerabzug von 25 % auf 75 % der Bruttoeinnahmen der Aufführung besteuert. Es handelte sich um eine endgültige Steuer, unabhängig von dem Betrag der tatsächlichen Ausgaben und führte dazu, dass ausländische Künstler nicht von den niedrigeren Anfangsraten der Einkommensteuerprogression profitieren konnten. Es mutet merkwürdig an, dass ausländische Sportler bereits seit Jahren der normalen niederländischen ESt unterlagen und die Bruttoquellensteuer erst seit dem angewendet wird. Auch andere Ausländer waren am Ende des Jahres zu einer normalen Einkommensteuerveranlagung berechtigt.
Die ungleiche Behandlung von ausländischen Künstlern führte in den Niederlanden zu der Entscheidung des Gerichtshofes Amsterdam v. (Infobulletin 2000/489 und ...