Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Das den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Richterin am Amtsgericht verneint, gleichzeitig aber die Revision zugelassen, um dem BFH Gelegenheit zu geben, zu klären, ob und ggf. in welchem Umfang die bisherige Rechtsprechung zum „anderen Arbeitsplatz” und zum „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung” auch auf die Neuregelungen durch das JStG 2010 übertragen werden kann. Im Streitfall liege der qualitative Schwerpunkt der beruflichen Betätigung der Klägerin eindeutig nicht in ihrem häuslichen Arbeitszimmer. In ihrem Arbeitszimmer habe sich die Klägerin lediglich auf ihre Sitzungen im Amtsgericht vorbereitet und zudem Urteile und Beschlüsse diktiert. Diese Tätigkeit bilde jedoch nicht den qualit...