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Einkommensteuer | Halbabzugsverbot bei Minderung der Pacht im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Betriebsausgaben, die bei der Verpachtung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsaufspaltung anfallen, sind gem. § 3c Abs. 2 EStG a. F. anteilig nur zur Hälfte zu berücksichtigen, soweit die vertraglich vereinbarte Pacht gegenüber der Betriebsgesellschaft herabgesetzt bzw. erlassen wird. Dies hat das entschieden und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Im Streitfall verpachtete der Kläger Grundstücke an eine von ihm beherrschte GmbH. Aufgrund einer wirtschaftlichen Krise der GmbH setzte er die vereinbarten Pachtzahlungen zunächst befristet auf ein Jahr auf die Hälfte herab und verzichtete im folgenden Jahr für drei Monate auf die Pacht. Nach einer Betriebsprüfung berücksichtigte das beklagte Finanzamt die vom Kläger als Betriebsausgaben geltend gem...