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NWB Nr. 18 vom Seite 1525

BdSt stellt Online-Rundfunkbeitragsrechner für Unternehmen vor

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat einen neuen Service-Rechner ins Netz gestellt, mit dem Unternehmer ihren künftigen Rundfunkbeitrag ermitteln können. [i]Ab 2013 pauschale Haushaltsabgabe und Betriebsstättenabgabe für UnternehmenAb 2013 wird das jetzige GEZ-Gebührenmodell abgeschafft und durch eine neue pauschale Haushaltsabgabe für Privathaushalte und eine Betriebsstättenabgabe für Unternehmen ersetzt. Haushalte haben ab dann monatlich 17,98 € zu zahlen, unabhängig davon, ob überhaupt Fernseher oder Radios vorhanden sind. Gewerbetreibende und Selbständige werden ebenso zur Kasse gebeten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob Empfangsgeräte tatsächlich vorhanden sind. [i]Online-Rechner für künftige RundfunkbeitragsbelastungDa sich die Betriebsstättenabgabe für Unternehmen aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt, hat der BdSt einen speziellen Online-Rechner entwickelt, mit dessen Hilfe Unternehmen ihre künftige Rundfunkbeitragsbelastung ermitteln können. Die verschiedenen Eingabebereiche des Online-Rechners sind ausführlich erläutert und durch Begriffsdefinitionen ergänzt, so dass das Ausfüllen der Eingabemaske einfach und schnell vonstattengeht. Den Online-Rechner finden Sie unter www.steuerzahler.de.

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