Zinsschranke – Abzug von Zinsaufwendungen
[i]Das Programm ist unter NWB EAAAD-75640 aufrufbar Das Berechnungsprogramm „Zinsschranke” berechnet in vier Schritten die nicht abzugsfähigen Zinsen gem. § 4h EStG/§8a KStG. Der Zinsvortrag sowie der (fiktive) EBITDA-Vortrag werden ebenfalls berücksichtigt und fortgeschrieben.
Was ist eine Zinsschranke?
Unter der sog. Zinsschranke versteht man die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Fremdkapital. Zinsaufwendungen eines Betriebs sind uneingeschränkt nur noch in Höhe der betrieblichen Zinserträge als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die die betrieblichen Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen können grds. nur noch bis zur Höhe von 30 % des steuerlichen Gewinns vor Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der nach diesen Grundsätzen nicht abziehbare Zinsaufwand ist gesondert festzustellen und in nachfolgende Wirtschaftsjahre vorzutragen.
[i]Beitrag zur Zinsschranke im infoCenter NWB DAAAC-52602Mehr zum Thema erfahren Sie auch im infoCenter Ihrer NWB Datenbank.
Wie berechne ich den nicht abzugsfähigen Zinsaufwand?
[i]Erster SchrittGeben Sie in einem ersten Schritt im für Sie relevanten Wirtschaftjahr die Zinserträge und den Zinsaufwand ein. Das Programm sagt Ihnen an dieser Stelle, ob weitere Prüfungsschritte erforderlich sind oder ob diese entfallen, weil der Zinsaufwand voll abzugsfähig ist.
Übersicht über die zu berücksichtigenden Zinsen
[i]Zweiter SchrittIm nächsten Schritt geben Sie bitte an, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört und ob es sich hier um eine Kapitalgesellschaft handelt. Eine ausführliche Erläuterung, was im Rahmen der Zinsschranke unter einem Konzern zu verstehen ist, ist im Programm enthalten. S. 1508
Ausführliche Definition des Begriffs „Konzern” im Rahmen der Zinsschranke
[i]Dritter und vierter SchrittAnschließend geht es weiter mit Schritt 3 (Angabe, ob mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Gesellschafter, der zu 25 % unmittelbar oder mittelbar am Kapital beteiligt ist, an eine nahestehende Person oder an einen rückgriffsberechtigten Dritten gezahlt werden), bzw. mit Schritt 4 (Escape-Klausel).
Übersicht der Berechnungsergebnisse
[i]Letzter
SchrittIm letzten Schritt können Sie den Gewinn nach
EStG sowie den Zins- bzw. EBITDA-Vortrag
eintragen. Einer Übersicht können Sie u. a. den nicht
anzugsfähigen Zinsaufwand, die EBITDA-Summe sowie den Gewinn nach
§ 4h EStG
entnehmen.
[i]Update-PrüfungDieses Programm wird
regelmäßig überarbeitet. Mit der
„Update-Prüfung” des Programms können Sie
sicherstellen, dass Sie immer mit der aktuellsten Version arbeiten.
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Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 1507 - 1508
EAAAD-81705