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Neuer Mechanismus bei Ausschüttung und Anrechnung der Körperschaftsteuer in Italien
Mit dem Gesetz Nr. 662 vom (Ermächtigungsgesetz zur Steuerreform) wurde die Regierung vom Parlament ermächtigt, im Bereich Körperschaftsteuer/Anrechnungsverfahren die bisherige Regelung wie folgt zu reformieren:
Abschaffung der ”maggiorazione di conguaglio” (Nachbesteuerung zwecks Herstellung der Ausschüttungsbelastung, im folgenden ”Ausgleichsteuer” genannt);
die sofortige Besteuerung (in Form einer Ersatzsteuer), der vor Inkrafttreten der Reform akkumulierten Reserven, die bei Ausschüttung der Ausgleichsteuer unterlegen hätten;
sicherzustellen, daß die Steuergutschrift beim Anteilseigner nicht höher sein darf als die tatsächlich entrichtete KSt auf der Ebene der Gesellschaft.
Mit dem Gesetz Nr. 467 vom hat die Regierung auf der Basis der vom Parlament vorgegebenen Richtlinien diese Materie völlig neu geregelt. Diese Regelung kommt in bezug auf die Steuergutschrift auf Gewinnausschüttungen, die ab beschlossen werden (wenn das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt), bzw. in bezug auf die neue Regelung auf der Ebene der Gesellschaft bereits für den Geschäftsabschluß zum zur Anwendung.
I. Höhe der Steuergutschrift
Die Höhe der St... /