Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gemeinsames Rundschreiben zum Meldeverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise den kommunalen Leistungsträgern und den Krankenkassen (Datenübermittlung BA/Kommunen – DÜBAK) vom 14.07.2004 in der Fassung vom 24.02.2010
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Änderungen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum Anlass genommen, ein separates Rundschreiben zum Meldeverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. den optierenden Kommunen und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung zu erstellen. Diese Dokumentation gilt auch für die Kommunen, die die Übergangsfälle nach § 65a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) abwickeln.
Mit diesem Rundschreiben wird das Meldeverfahren zwischen der BA und den Krankenkassen für Leistungsbezieher nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) grundlegend überarbeitet und um die Leistungsbezieher nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) ergänzt. Das neue DÜBAK-Meldeverfahren orientiert sich nicht mehr an der Struktur der bis eingesetzten Datensätze des DÜVO-Meldeverfahrens, sondern basiert jetzt auf einem Meldedatensatz mit entsprechenden Datenbausteinen entsprechend der Datenstruktur des ab im Einsatz befindlichen DEÜV-Meldeverfahrens. Die in der Datensatzbeschreibung (vgl. Anlage 1) grau unterlegten Angaben gelten nur für das Meldeverfahren zwischen der BA und den Krankenkassen und nicht für die kommunalen Leistungsträger.
Der Einsat...