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Das Umsatzsteuerrecht in Ungarn
I. Steuerbare Umsätze/Steuersubjekt
Ungarn hat ein dem EU-Recht vergleichbares Umsatzsteuer-System eingeführt. Der Umsatzsteuer unterliegen der Absatz von Erzeugnissen und Dienstleistungen im Inland durch Steuersubjekte sowie der Import von Erzeugnissen. Steuersubjekt im Sinne des ungarischen Umsatzsteuerrechts ist jede Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausführt. Wirtschaftliche Tätigkeit ist jede im Interesse des Erzielens von Einnahmen regelmäßig oder geschäftsmäßig ausgeführte Tätigkeit. Eine umsatzsteuerliche Registrierung ist grundsätzlich mit der Anmeldung einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte verbunden.
II. Lieferungen/Leistungen
Diese Begriffe entsprechen den in Deutschland gängigen Definitionen für Lieferungen und sonstige Leistungen. Lieferungen sind in Ungarn umsatzsteuerbar, wenn der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen in Ungarn über einen Liefergegenstand zu verfügen. Der Ort der Lieferung befindet sich dort, wo sich der Liefergegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet bzw. die Versendung/Beförderung beginnt. Sonstige Leistungen sind alle Leistungen, die nicht als Lieferungen anzusehen si...