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Die Ertragsbesteuerung der Konzernunternehmung in Frankreich im Rahmen der Zusammenveranlagung nach dem beschränkten Einheitskonzept
I. Grundlagen des französischen Körperschaftsteuersystems
Der französischen Körperschaftsteuer (Impôt sur les sociétés, IS) unterliegen grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften, insbesondere die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Kommanditgesellschaft auf Aktien sowie die Genossenschaft mit ihren Einkünften (Art. 206 Abs. 1 CGI). Daneben besteht für Personengesellschaften die Möglichkeit, für eine Körperschaftbesteuerung zu optieren (Art. 206 Abs. 3 i. V. m. Art. 239 CGI).
Im Gegensatz zum in den übrigen Mitgliedstaaten der EU vorherrschenden Welteinkommensprinzip werden in Frankreich nur die Einkünfte der Körperschaftsteuer unterworfen, die von in Frankreich betriebenen Unternehmen erzielt werden. Ausländische Einkunftsteile werden nach dem Territorialitätsprinzip im Inland steuerlich nicht erfasst.
Die Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens erfolgt sowohl nach den allgemeinen Regeln der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb als auch nach den für Körperschaften anzuwendenden Sondervorschriften.
Das französische Körperschaftsteuersystem war bis Ende des Jahres 1994 ein Vollanrechnungssystem und ist... / /