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IWB Nr. 22 vom Seite 1089 Fach 5 Frankreich Gr. 2 Seite 1330

Verschärfung des Verrechnungspreisklimas in Frankreich

von StB Dr. Achim Roeder M.A. und Dipl.-Ök. Marc Schnell, Deloitte & Touche, Düsseldorf

I. Einleitung

Obwohl in Frankreich der Fremdvergleichsgrundsatz in Art. 57 CGI als wesentliches Kriterium zur Bestimmung angemessener konzerninterner Verrechnungspreise bereits 1933 im französischen Steuerrecht verankert wurde, mangelte es dennoch bis Ende der 90er Jahre an konkreten Dokumentationsvorschriften, um die Durchsetzbarkeit des Fremdvergleichsgrundsatzes zu ermöglichen. Bis 1996 fehlte den französischen Finanzbehörden bei nicht fremdvergleichskonform festgelegten Verrechnungspreisen die rechtliche Möglichkeit, die Beweislast zu Lasten des Steuerpflichtigen umzukehren. Neben diesem Mangel an rechtlichen Möglichkeiten konnten die französischen Finanzbehörden außerdem Gewinnanpassungen vor den Finanzgerichten nur in seltenen Fällen durchsetzen, da sie gänzlich auf eine ökonomische Analyse der konzerninternen Transaktionen verzichteten. Diese Situation war für die Steuerpflichtigen nicht nur von Vorteil, da sie in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit bilateraler Advance Pricing Agreements (APA) verzichten mussten. Zudem nahmen die französischen Finanzbehörden im Falle von eingeleiteten Verständigungsverfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung regelmäßig unhaltbare ...

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