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BFuP Nr. 2 vom Seite 198

Rekonstruktion wirtschaftlicher Tatbestände und kritische Nachweiswürdigung bei Prüfungen

Von Jun.-Prof. Dr. Ulfert Gronewold, Ruhr-Universität Bochum

Prüfer müssen regelmäßig Tatbestände beurteilen, die bereits der Vergangenheit angehören und nicht mehr beobachtbar sind. Diese müssen anhand von Prüfungsnachweisen rekonstruiert werden, wobei eine zutreffende Rekonstruktion eine zutreffende Beurteilung der Korrektheit bzw. Zuverlässigkeit der Nachweise voraussetzt. Bilanzskandale wie z. B. bei Parmalat oder Comroad haben die hiermit verbundenen Schwierigkeiten drastisch aufgezeigt. In den theoretischen Ansätzen der Prüfungslehre wurden Probleme der Tatbestandsrekonstruktion bisher jedoch weitgehend ausgeklammert. Als Ansatzpunkt zur Überbrückung dieser Lücke wird im vorliegenden Beitrag ein theoretischer Rahmen entwickelt, der u. a. das Ziel verfolgt, praktisch tätige Prüfer für mögliche Nachweisprobleme zu sensibilisieren. Er offeriert ein Denkmodell zur Konkretisierung der berufsrechtlich erforderlichen kritischen Grundhaltung bei der Nachweiswürdigung und kann als systematische Richtschnur bei der Nachweisbeurteilung verwendet werden.

„Das Fehlen einer umfassenden Theorie der prüferischen Informations- und Beweismittelquellen stellt sowohl für die Herleitung von Prüfungsgrundsätzen, als auch für die Arbeit des Praktikers einen w...

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