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Arbeitsverhältnisse zwischen Familienangehörigen
Arbeitsverhältnisse zwischen Familienangehörigen können aus steuerlicher Sicht attraktiv sein, da hierdurch Einkünfte innerhalb der Familie steueroptimal verlagert werden können. Aber auch Nebenleistungen – wie beispielsweise die Überlassung eines Kraftfahrzeugs – werden nicht selten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen zwischen Familienangehörigen gewährt. So auch in einem Fall, der dem NWB GAAAD-80339 zugrunde lag. Im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Mini-Job) zwischen dem Steuerpflichtigen und seiner Mutter wurde letzterer als Entlohnung ausschließlich die Überlassung eines Kraftfahrzeugs eingeräumt. Grundlage des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses war ein Arbeitsvertrag, wonach die Mutter als Büroleiterin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von zwölf Stunden angestellt war. Die vertraglich vereinbarte Vergütung von 330 € für ihre Arbeitsleistung bestand ausschließlich in der Überlassung eines Fahrzeugs zur privaten Nutzung. Die Aufwendungen für das Fahrzeug betrugen 995 € und wurden als Betriebsausgaben abgezogen.
Das Finanzamt erkannte das Arbeitsverhältnis nicht an, da di...