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Der Unternehmenskauf im französischen Steuerrecht
— unter besonderer Berücksichtigung aktueller Rechtsänderungen —
Der entgeltliche Erwerb bzw. die Veräußerung eines Einzelunternehmens, einer Personen- oder einer Kapitalgesellschaft löst regelmäßig einerseits Verkehrsteuern auf den Wert der zugewandten Vermögensgegenstände, andererseits Einkommensteuer auf die übertragungsbedingt realisierten stillen Reserven aus. Diese beiden Regelungsbereiche, die unmittelbar an den (vollständigen oder teilweisen) Übergang des Unternehmens anknüpfen, haben in letzter Zeit mehrere, tendenziell konvergierende Anpassungen einzelner Tatbestände und Rechtsfolgen erfahren. Die geltenden Vorschriften sollen, auch im Lichte dieser jüngeren Entwicklungen, nachfolgend dargestellt werden.
I. Einzelunternehmen
1. Vermögenserwerbsteuer
Der entgeltliche Erwerb eines einzelunternehmerischen Geschäftsbetriebs (fonds de commerce) unterliegt einer progressiven Vermögenserwerbsteuer (droit de vente), einer Verkehrsteuer, die zu den Registersteuern (droit d'enregistrement) gehört. Zu dem verkauften Geschäftsbetrieb gehören neben seinen materiellen Vermögensbestandteilen (Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren) auch die immateriellen Wirtsch...