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Spanischer Immobilienbesitz von Deutschen — Steuerliche Gestaltungsüberlegungen —
Eine Vielzahl von in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen erwirbt spanisches Immobilieneigentum zur Nutzung während des Urlaubsaufenthalts oder im Hinblick auf einen Ruhestand in der Sonne. Der folgende Beitrag beschreibt die hieraus resultierenden steuerlichen Folgen ausgehend vom Zeitpunkt des Erwerbs über den Zeitraum der Nutzung bis zur Veräußerung oder der unentgeltlichen Übertragung unter Lebenden sowie im Todesfall. Im Anschluss an die Darstellung der Besteuerungsfolgen im Fall des unmittelbaren Erwerbs der Immobilie soll eine Möglichkeit aufgezeigt werden, die Gesamtsteuerbelastung in Spanien und Deutschland über die Zwischenschaltung einer deutschen Personengesellschaft und einer spanischen Kapitalgesellschaft zu reduzieren.
I. Unmittelbarer Erwerb der spanischen Immobilie durch die deutsche natürliche Person
1. Steuerbelastung anlässlich des Erwerbs der Immobilie
Je nachdem, ob die deutsche natürliche Person die Immobilie von einem umsatzsteuerlichen Unternehmer im Rahmen dessen Unternehmens (z. B. bei Ersterwerb) oder aber von einer spanischen Privatperson erwirbt, fällt spanische Umsatzsteuer oder Grunderwe...