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NWB Nr. 17 vom Seite 1490

Schutz der Steuerberater als Berufsgeheimnisträger vor strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen

[i]Vertrauensschutz zwischen Mandanten und SteuerberaternDie Delegierten der Bundeskammerversammlung, die vom 4. bis zum in Mainz tagte, haben eine Resolution zur Stärkung des Vertrauensschutzes zwischen Mandanten und ihren Steuerberatern beschlossen. Die Bundeskammerversammlung, das oberste Organ der Bundessteuerberaterkammer, fordert die Einbeziehung von Steuerberatern in den absoluten Schutzbereich des § 160a StPO. Die Vorschrift regelt u. a. den Schutz der Berufsgeheimnisträger vor Ermittlungsmaßnahmen, die Erkenntnisse erbringen können, über die die betroffenen Berufsgeheimnisträger das Zeugnis verweigern dürften. Dennoch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache ihrer Erlangung und der Löschung der Aufzeichnungen ist aktenkundig zu machen.

[i]Willkürliche Benachteiligung der SteuerberaterDie derzeit gültige Fassung des § 160a StPO differenziert nach Ansicht der Bundeskammerversammlung in unverhältnismäßiger Weise zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern. Diese Ungleichbehandlung sei willkürlich und rechtswidrig. Steuerberater seien wie Rechtsanwälte Organe der Rechtspflege. Das Verhältnis der Mandanten zu den Steuerberatern müsse deshalb gleichermaßen vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen ges...

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