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NWB BB 5/2011 S. 134

Fehler im ElsterFormular bleiben ohne Nachteile

Sollten Sie oder Ihre Mandanten feststellen, dass Ihnen bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung im elektronischen ElsterFormular ein Fehler bei der Eingabe unterlaufen ist, sollte schnellstmöglich ein Änderungsantrag gestellt werden.

Das FG Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass Fehler – dazu gehören u. a. Vergessen, Irrtümer oder bloße Nachlässigkeiten –, die z. B. bei der Übertragung von handschriftlichen Notizen in die elektronische Bildmaske entstehen, keine grobe Fahrlässigkeit begründen würden (vgl. NWB PAAAD-60465).

Das FG hat somit entschieden, dass Eingabefehler eine Änderung des Steuerbescheids aufgrund neuer Tatsachen möglich machen können, und das auch, wenn die Einspruchsfrist für Änderungen bereits abge...

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