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NWB BB 5/2011 S. 135

Neuregelung der Incoterms

Bereits am sind die Incoterms 2010 in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen für den Außenhandel. Durch diese Klauseln werden das Lieferrisiko und die Kosten der Lieferung verteilt. Die Incoterms-Regeln werden von der privatwirtschaftlich organisierten Internationalen Handelskammer (ICC) festgelegt und herausgegeben sowie jeweils an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die Incoterms 2010 unterscheiden nunmehr – neben der bisherigen Aufteilung in die vier Gruppen E, F, C und D – zwei Kategorien anhand des gewählten Transportmittels. Es gibt nur noch elf statt 13 Klauseln.

Praxishinweis

Die Incoterms müssen jeweils durch die Vertragspartner vereinbart werden. Bei der Vereinbarung sollte die jeweils gültig...

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