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Das neue DBA Deutschland-Tschechien
Tschechien hat in jüngster Zeit mit einigen OECD-Ländern wie etwa Finnland, Belgien, Frankreich, Kanada und Österreich eine Neuverhandlung ihrer DBA angestrebt. So ist es nun auch in den Verhandlungen mit Deutschland zu einer ersten Einigung gekommen. Nach jetzigem Verhandlungsstand ist das neue Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) paraphiert, und die Unterzeichnung von beiden Seiten steht aus. In dem den Verfassern vorliegenden in englischer Sprache verfassten Entwurf sind einige interessante und zum Teil weitreichende Regelungen enthalten, die im Folgenden kurz dargestellt werden sollen. Im Rahmen dieser Darstellung wird insbesondere auf die Abweichungen zum OECD-MA abgestellt.
I. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
Der persönliche Anwendungsbereich des DBA wird in Art. 1 DBA entsprechend dem OECD-MA von der Ansässigkeit in einem oder beiden Vertragsstaaten abhängig gemacht. Die einzelnen Regelungen zur Ansässigkeit sind in Art. 4 ebenso wie in den Bestimmungen des OECD-MA enthalten. Hinsichtlich des sachlichen Anwendungsb...