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IWB Nr. 6 vom Seite 299 Fach 5 Tschechien Gr. 2 Seite 36

Das Umsatzsteuerrecht in Tschechien

von Volker Senger, Düsseldorf

Die Tschechische Republik hat zwischenzeitlich ein Mehrwertsteuersystem eingeführt, das dem EU-Recht vergleichbar ist.

I. Steuerbare Umsätze

Der tschechischen Mehrwertsteuer unterliegen u. a. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer, im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausführt, die Einfuhr von Waren sowie Personenbeförderungen im sog. Gelegenheitsbusverkehr eines ausländischen Unternehmers.

II. Registrierungsmöglichkeiten in Tschechien

Ausländische Unternehmer ohne Sitz oder Betriebsstätte in Tschechien können sich nicht ausschließlich umsatzsteuerlich registrieren lassen. Die umsatzsteuerliche Registrierung ist nur in Verbindung mit der Eintragung in das Handelsregister möglich. Eine Fiskalvertretung ist somit wegen der erforderlichen Ansässigkeit nicht vorgesehen.

Lieferungen und sonstige Leistungen in Tschechien sind einem ”ausländischen” Unternehmen somit nicht möglich. In der Praxis können Warenlieferungen innerhalb Tschechiens lediglich als Agentengeschäft abgewickelt werden. Die Agentenprovision ist grundsätzlich ebenfalls in Tschechien steuerpflichtig, bleibt aber wegen der nicht durchzuführenden rein umsatzsteuerli...

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