Antrag auf getrennte Veranlagung trotz rechtskräftiger Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung
Leitsatz
Wird ein Stpfl. in einem zivilrechtlichen Verfahren rechtskräftig verurteilt, für ein Streitjahr die Zusammenveranlagung
zu wählen, sind die Finanzbehörden ohne weiteres an das rechtskräftige Urteil gebunden und verpflichtet, eine Zusammenveranlagung
durchzuführen.
Das rechtskräftige Zivilurteil wirkt entspr. einem Grundlagenbescheid.
Das Wahlrecht, eine getrennte oder eine Zusammenveranlagung zu wählen, entfällt mit dem rechtskräftigen Zivilurteil.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AAAAD-80837
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 29.09.2009 - 8 K 346/06
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.