Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 12146/08
Gesetze: EStG § 15a, AO § 125, AO § 179, AO § 180
Verrechenbarer Verlust gemäß § 15a EStG
Leitsatz
Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung i. S. des § 179 Abs. 1, 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO und der Feststellung
des verrechenbaren Verlustes i. S. des § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG handelt es sich um zwei VA.
Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte i. S. der § 179 Abs. 1, 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2
Buchst. a AO ist Grundlagenbescheid für die Feststellung des § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG, soweit er den Anteil eines Gesellschafters
am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft und das etwaige Ergebnis aus Ergänzungsbilanzen feststellt.
Zur Nichtigkeit von Steuerbescheiden.
Enthält ein Bescheid i. S. des § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG keinen klaren Ausspruch über die Feststellung des jeweils für den
einzelnen Treugeberkommanditisten und für den betroffenen Bilanzstichtag verrechenbaren Verlustes nach § 15a EStG, ist der
Bescheid nichtig.
Fundstelle(n): MAAAD-80833
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.12.2010 - 6 K 12146/08
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