Zu den Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung einer Motoryacht
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a UStG.
Der Unternehmer hat die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG nachzuweisen, wobei das BMF durch Rechtsverordnung bestimmen
kann, wie der Nachweis zu führen ist.
Stellt sich heraus, dass die vom Stpfl. gemachten Angaben unrichtig sind oder begründete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen,
ist eine Lieferung nur steuerfrei, wenn aufgrund anderer objektiver Beweise feststeht, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen
Lieferung vorliegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): SAAAD-80831
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.06.2010 - 5 K 358/06
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