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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 183/10 EFG 2011 S. 1447 Nr. 16

Gesetze: EStG § 5a, GewStG § 7, GewStG § 9 Nr. 3

Gewerbesteuergesetz: Einbeziehung des Unterschiedsbetrages bei der Tonnagebesteuerung in die Gewerbesteuer

Leitsatz

Der Gewinn aus der Auflösung des Unterschiedsbetrages gehört zum Gewerbeertrag gem. § 7 Satz 3 GewStG.

Auf den nach § 7 Satz 3 GewStG ermittelten Gewerbeertrag findet die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG keine Anwendung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 231 Nr. 4
EFG 2011 S. 1447 Nr. 16
Ubg 2012 S. 204 Nr. 3
TAAAD-80822

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.01.2011 - 2 K 183/10

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