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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 179/09

Gesetze: EStG § 15a, HGB § 171, HGB § 172

Einkommensteuer: Abgrenzung abziehbare/verrechenbare Verluste i. S. v. § 15a EStG

Leitsatz

Die Haftung des Kommanditisten i. S. von § 171 f. HGB lebt dann (noch) nicht wieder auf, wenn bei zunächst voll eingezahlter Haft- und Pflichteinlage lediglich die Pflichteinlage, soweit sie noch nicht durch Verluste verbraucht war, an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Wird das Kapitalkonto dann durch weitere laufende Verluste negativ, führt dies nur zu verrechenbaren Verlusten i. S. von § 15a Abs. 1 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 345 Nr. 6
Ubg 2012 S. 264 Nr. 4
JAAAD-80821

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 31.01.2011 - 2 K 179/09

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