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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 177/10

Gesetze: GG Art. 80 MOG § 8 MOG § 12 MilchAbgV§ 19 MilchAbgV § 20 MilchQuotV § 41

Marktordnungsrecht: Möglichkeit zur Bestimmung des abrechnenden Käufers durch den Milcherzeuger

Leitsatz

MilchAbgV ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 80 GG.

Das Wahlrecht zur Bestimmung des abrechnenden Käufers durch den Milcherzeuger nach § 20 Abs. 1 MilchAbgV (jetzt § 41 MilchQuotV) setzt voraus, dass zum Ende des Milchwirtschaftsjahres mehrere Käufer gleichzeitig beliefert werden.

Fundstelle(n):
IAAAD-80817

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 25.01.2011 - 4 V 177/10

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