Pkw-Verkauf nach Belgien ohne Ausfuhrnachweis keine innergemeinschaftliche Lieferung
keine Ermittlungspflicht des FA und des FG
Leitsatz
1. Kann der Veräußerer eines Pkws weder einen Lieferschein noch eine Empfangsbestätigung oder Versicherung der den Pkw erwerbenden
belgischen Firma über die Beförderung des PKW nach Belgien vorlegen, sind die Voraussetzungen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen
Lieferung nicht gegeben. Allein aus dem belgischen Unternehmenssitz des den Pkw abholenden Käufers ergibt sich kein Beweis
des ersten Anscheins einer Ausfuhr nach Belgien.
2. Dem FA und dem FG obliegen in Zusammenhang mit dem Nachweis der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung
keine Ermittlungspflichten; Zeugen sind nicht zu vernehmen, denn § 17a Abs. 2 UStDV erfordert für die steuerfreie innergemeinschaftliche
Lieferung einen Belegnachweis. Dieser soll eine schnelle und unkomplizierte Überprüfung der inngermeinschaftlichen Lieferung
ermöglichen.
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 1202 Nr. 19 EFG 2011 S. 1288 Nr. 14 Ubg 2012 S. 767 Nr. 11 TAAAD-80809
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.02.2011 - 5 K 5130/08
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