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Körperschaftsteuer; | wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Satzungszweck eines Berufsverbands (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG)
Die Satzungen steuerbefreiter Berufsverbände weisen nicht selten das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs als Satzungszweck aus. Insbesondere gewähren die Berufsverbände ihren Mitgliedern satzungsmäßig Rechtsschutz und Rechtsberatung als besonderen wirtschaftlichen Vorteil. In der Frage, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Satzungszweck eines Berufsverbands sein kann, der die Steuerbefreiung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG in Anspruch nehmen will, vertritt die folgende Auffassung: Die Aufnahme oder das Beibehalten der Rechtsberatung stellt eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, die nach den Grundsätzen des (EFG 2000 S. 1146) zu beurteilen ist. Anders als bei der Gemeinnützigkeit enthält das Gesetz für die Steuer...