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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 259

Fragen und Antworten zur Körperschaftsteuer

Stefan Schönwald

1. Wie gestaltet sich die Besteuerung der Kapitalgesellschaften und deren Anteilseigner?

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % und gilt für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften. Die Gewerbesteuer ist einschließlich der darauf entfallenden Nebenleistungen nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, § 4 Abs. 5b EStG.

Auf der Ebene des Anteilseigners wird wie folgt unterschieden:

Anteile im Privatvermögen
Für Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen unter 1 % gilt die Abgeltungsteuer i. H. von 25 %. Laufende Aufwendungen auf Beteiligungen sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Veräußerungen i. S. des § 17 EStG (Beteiligung mindestens 1 %) fallen unter das Teileinkünfteverfahren.

Anteile im Betriebsvermögen
Für Beteiligungen im Betriebsvermögen gilt das Teileinkünfteverfahren mit einer Steuerpflicht von 60 %. Unter das Teileinkünfteverfahren fallen sowohl Dividenden als auch Veräußerungsgewinne. Aufwendungen können mit 60 % als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Werden die Anteile von einer Körperschaft gehalten, gelten die Regelungen des § 8b KStG (volle Steuerbefreiung der erhaltenen Dividenden und der Veräußerungsgewinne mit Anwendung der 5 %-Pauschale des

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