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Fragen und Antworten zur Körperschaftsteuer
1. Wie gestaltet sich die Besteuerung der Kapitalgesellschaften und deren Anteilseigner?
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % und gilt für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften. Die Gewerbesteuer ist einschließlich der darauf entfallenden Nebenleistungen nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, § 4 Abs. 5b EStG.
Auf der Ebene des Anteilseigners wird wie folgt unterschieden:
Anteile im
Privatvermögen
Für Dividenden und
Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen unter 1 % gilt die
Abgeltungsteuer i. H. von 25 %. Laufende Aufwendungen auf
Beteiligungen sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
Veräußerungen i. S. des § 17 EStG (Beteiligung
mindestens 1 %) fallen unter das Teileinkünfteverfahren.
Anteile im
Betriebsvermögen
Für Beteiligungen
im Betriebsvermögen gilt das Teileinkünfteverfahren mit einer
Steuerpflicht von 60 %. Unter das Teileinkünfteverfahren fallen
sowohl Dividenden als auch Veräußerungsgewinne. Aufwendungen
können mit 60 % als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Werden die Anteile von einer Körperschaft gehalten, gelten die Regelungen des § 8b KStG (volle Steuerbefreiung der erhaltenen Dividenden und der Veräußerungsgewinne mit Anwendung der 5 %-Pauschale des