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Änderungen im Steuerrecht der Schweiz
I. Bundesrecht
1. Direkte Steuern
Am haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Reform der Unternehmensbesteuerung 1997 verabschiedet. Sie betrifft vier Bundesgesetze (BG): Das BG über die direkte Bundessteuer (DBG), das BG über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), das BG über die Verrechnungssteuer (VStG) und das BG über die Stempelabgaben (StG). Die revidierten Bestimmungen im DBG, StHG und VStG sind per in Kraft getreten, jene im StG per . Gleichzeitig wurde die Verordnung zum VStG angepaßt. Die Reform, welche zu Steuerausfällen von rund 320 Mio Franken führen soll, hat im wesentlichen die folgenden Neuerungen gebracht.
Verbesserung der Holdingbesteuerung: Der Beteiligungsabzug, der bisher nur für Dividenden gewährt wurde, kann neu auch für Kapitalgewinne, welche aus der Veräußerung von Beteiligungen von mindestens 20 % resultieren, geltend gemacht werden; dies gilt jedoch nur für Beteiligungen, die ab dem erworben worden sind. Für die sog. ”Alt-Beteiligungen” gilt eine Wartefrist bis zum . Die neue Regelung findet auch Anwendung auf die Übertragung von Beteiligungen auf eine ausländische Konzerngesellschaft. Für ”Altbeteiligungen” sehen di...